Das UNRWA ist eines der beiden UN-Flüchtlingshilfswerke und ausschließlich für die Betreuung arabisch-palästinensischer Flüchtlinge zuständig. Im Jahr 1950 gegründet, sollte es ursprünglich in der Bewältigung der temporären humanitären Krise arabisch-palästinensischer Flüchtlinge helfen. Etwa 700.000 von ihnen hatten im Zuge des israelischen Unabhängigkeitskrieges Haus und Heimat verlassen oder waren vertrieben worden (zeitgleich gab es etwa 850.000 jüdische Flüchtlinge aus den arabischen Nationen, die in der Mehrzahl von Israel aufgenommen und integriert worden sind). Doch das UNRWA wurde zu einer politischen Waffe umfunktioniert, weitete sein Mandat eigenmächtig und entgegen der Flüchtlingsdefinition des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR auf die Nachkommen aller arabisch-palästinensischen Flüchtlinge aus und betreut sowie versorgt heute eine dementsprechend „aufgeblähte“ Zahl von mittlerweile 5,3 Millionen „registrierten Flüchtlingen“. Verbunden mit dem von palästinensischen Leitern geforderten „Recht auf Rückkehr“ stellen diese 5,3 Millionen „registrierten Flüchtlinge“ eine existentielle Gefahr für den jüdischen Staat Israel dar, dessen jüdische Bevölkerungsmehrheit infolge einer Aufnahme dieser Flüchtlinge in Israel zur Minderheit würde – Israel würde auf demografisch-demokratischem Weg als jüdischer Staat abgeschafft.
Im aktuellen Koalitionsvertrag (Stand April 2019) von CDU/CSU und der SPD wird eine Reform des UNRWA gefordert. Die Initiative 27. Januar e.V. möchte hier aus zivilgesellschaftlicher Perspektive einen Beitrag leisten. Das vorliegende Positionspapier arbeitet die historischen und legalen Hintergründe auf, analysiert die Herausforderungen und benennt konkrete Schritte zur Reform des UNRWA.