Transparenz

INITIATIVE TRANSPARENTE ZIVILGESELLSCHAFT

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. NAME, SITZ, ANSCHRIFT UND GRÜNDUNGSJAHR

Name: Initiative 27. Januar e.V.
Sitz: München
Anschrift: Initiative 27. Januar e.V., c/o Deutsche Evangelische Allianz e.V., Behrenstraße 73, 10117 Berlin
Gründung: Juli 2009

Für die ITZ zuständiger Ansprechpartner: Matthias Böhning, matthias.boehning@initiative27januar.org

2. VOLLSTÄNDIGE SATZUNG SOWIE ANGABEN ZU DEN ORGANISATIONSZIELEN

Vereinssatzung „Initiative 27. Januar e.V.“ in der aktuell gültigen Fassung vom 16.03.2018

Zielsetzung der Initiative 27. Januar e.V.: Zweck des Vereins ist die Begründung eines bundesweiten, überkonfessionellen Verbundes von christlichen Organisationen und Einzelpersonen mit der dreifachen Zielsetzung: (1) das Gedenken an den Holocaust lebendig zu halten, (2) jeglichen Ausdrucksformen von Antisemitismus und Antiisraelismus entgegenzutreten, (3) die Beziehung zwischen Deutschland und Israel zu stärken

Zu den zehn Werten der Initiative 27. Januar e.V.

3. ANGABEN ZUR STEUERBEGÜNSTIGUNG

Das Datum des aktuell gültigen Freistellungsbescheides (Seite 1 & 2) ist der 7. Dezember 2022.

4. NAME UND FUNKTION WESENTLICHER ENTSCHEIDUNGSTRÄGER

1. Vorsitzender: Matthias Böhning
1. Stellvertretender Vorsitzender: Harald Eckert
2. Stellvertretende Vorsitzende: Akteja Stoitscheva
Schatzmeister: Armin Krämer

6. PERSONALSTRUKTUR

1 Angestellte (Vollzeit/Teilzeit), 0 geringfügig Beschäftigte, 2 Honorarkräfte, 10 ehrenamtliche Mitarbeiter

7. ANGABEN ZUR MITTELHERKUNFT

zur Mittelherkunft

 

8. ANGABEN ZUR MITTELVERWENDUNG

zur Mittelverwendung

zur Vermögensrechnung

9. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VERBUNDENHEIT MIT DRITTEN

Die Initiative 27. Januar e.V. unterhält keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.

10. NAMEN VON PERSONEN, DEREN JÄHRLICHE ZAHLUNGEN MEHR ALS 10 % DES GESAMTJAHRESBUDGETS AUSMACHEN

keine