Berlin, 13.11.2019

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Kennzeichnung israelischer Waren jenseits der sogenannten grünen Linie hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun, sondern ist Außenpolitik im Flecktarn. Ein klassischer Fall doppelter Standards gegen Israel. Diese Auffassung vertrat am Mittwoch morgen auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Dr. Felix Klein in der Bundespressekonferenz.

Bereits in 2015 hatten wir ausführlich zu der ursprünglichen Richtlinie der EU-Kommission, den Hintergründen und Zielen in der gleichen Angelegenheit berichtet

Es gibt weltweit etwa 200 territoriale Dispute momentan, doch der jüdische Staat Israel wird hier als einziger mit solchen verpflichtenden Maßnahmen zur Kennzeichnung seiner Waren belegt. Die Parallele zum Slogan „Deutsche kauft nicht bei Juden“ drängt sich auf – dem sollte die Bundesregierung entgegenwirken. Dem Vorschlag Volker Becks hierzu können wir nur beipflichten, wir empfinden diesen als fair, angemessen und ausgewogen. Volker Beck hatte auf Facebook geschrieben: „Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass der Rat die Kommission auffordert, alle vergleichbaren Konflikte im Sinne des Verbraucherschutzes so zu behandeln und bis zur Vornahme entsprechender rechtlicher Maßnahmen die Anwendung bei Israel auszusetzen. In den letzten 4 Jahren hat die Kommission zu erkennen geben, dass sie keine Anstalten unternimmt, Verbraucherschutz und Völkerrecht fair und unparteiisch anzuwenden.“ 

Wir appellieren deshalb an die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der unsäglichen Ungleichbehandlung Israels und der Politisierung des Verbraucherschutzes durch die EU-Kommission entschieden und schnell entgegenzuwirken. 

Kleine Anmerkung am Rande: Die vielfach zu lesende Verknüpfung der Causa mit dem schrecklichen und zufällig zeitgleich stattfindenden Raketenbeschuss Israels ist weder faktisch korrekt, noch hilfreich! Dem Urteil des Gerichtshofes ging ein sich über Monate oder gar Jahre erstreckender Prozess voraus. Die Parallelität der Ereignisse ist unglücklich, aber sicher nicht gewollt oder von langer Hand geplant gewesen. Hier muss sauber und faktisch argumentiert werden, ohne eine zusätzliche Emotionalisierung durch die Vermengung mit tagespolitischen Ereignissen.

Stellungnahme zum EuGH-Kennzeichnungs-Urteil

2 Gedanken zu „Stellungnahme zum EuGH-Kennzeichnungs-Urteil

Kommentare sind geschlossen.

Nach oben scrollen